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eingesetzte Kräfte
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Wespennest
Die Abteilung Wallbach wurde zur Entfernung eines Wespennestes alarmiert. Da keine Gefahr in Verzug bestand, wurde das Wespennest nicht entfernt. Der Eigentümer wurde darauf hingewiesen, sich mit einem Schädlingsbekämpfer in Verbindung zu setzen.
Wichtiger Hinweis: Bitte wenden Sie sich generell an einen Schädlingsbekämpfer. Ein Wespennest dürfen Sie nur mit einer amtlichen Genehmigung entfernen lassen.